FAQ

 

FAQ

Fragen und Antworten zum Hausärztlichen Forschungspraxennetz
(HAFO.NRW)


Auf die häufig gestellten Fragen zum Hausärztlichen Forschungspraxennetz finden Sie hier Antworten.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter Kontakt.

DAS FORSCHUNGSPRAXENNETZ

Wie setzt sich das Hausärztliche Forschungspraxennetz NRW zusammen?
Zurzeit arbeiten 8 universitäre Standorte für Allgemeinmedizin im Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW zusammen:
Unter welchen Voraussetzungen kann meine Praxis Hausärztliche Forschungspraxis werden?
  • Tätigkeit in einer typischen hausärztlichen Praxis ohne einseitige Praxisausrichtung.
  •  Interesse an allgemeinmedizinischer Forschung und die Motivation, Forschungsprojekte zu unterstützen.
  •  Gemeinsame Teilnahme von einem Hausarzt/einer Hausärztin und einer/einem MFA/Angestellten im Tandem.
  •  Erreichbarkeit der Praxis per E-Mail.
Wie lange ist meine Praxis eine Hausärztliche Forschungspraxis?
Der Aufbau des Hausärztlichen Forschungspraxennetzes NRW wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Anfang 2025. Eine Verstetigung darüber hinaus wird angestrebt.
 
Ihre Teilnahme am Forschungspraxennetz ist freiwillig. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
Wer ist mein Ansprechpartner/meine Ansprechpartnerin?
Wenden Sie sich gerne an den jeweiligen ortsnahen universitären Standort für Allgemeinmedizin. Die Standorte mit den Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter Kontakt.

TEILNAHME

Können mehrere Hausärzte/Hausärztinnen einer Praxis am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW teilnehmen?
Ja. Es können mehrere Ärzt:innen einer Praxis teilnehmen. Für die Kommunikation sollte ein/e Hauptansprechpartner:in benannt werden.
Welche Kosten entstehen mir bei der Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW?
Die Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW ist kostenlos. Aufwandsentschädigungen werden für eine begrenzte Anzahl besonderer Qualifizierungsmaßnahmen ausgezahlt. Alle weiteren Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen sind von dem jeweiligen Forschungsprojekt abhängig.  
Was habe ich als MFA von einer Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW?
  • Austausch bei Netztreffen mit anderen MFA.
  • Fortbildungen und Qualifizierungstrainings.
  • 200 € pro Jahr für die/den MFA für die Teilnahme am Forschungspraxennetz (Mindestvoraussetzung: Teilnahme an einem Netztreffen mindestens einmal pro Jahr).
Wie kann meine Praxis von der Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW profitieren?
  • Anerkennung als „Hausärztliche Forschungspraxis NRW“.
  • Möglichkeit, Impulse für Forschungsprojekte einzubringen.
  • Möglichkeit, an verschiedenen Forschungsprojekten teilzunehmen.
  • Erkenntnisgewinn für die Behandlung von Patient:innen durch Teilnahme an Forschungsprojekten.
  • Kostenlose, unabhängige und zertifizierte Trainings und Fortbildungen.
  • Nähe zur Universität sowie regionale und überregionale Vernetzung von forschenden Hausärzt:innen.
Wie können meine Patient:innen von meiner Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW profitieren?
Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Krankheitsbilder der Patient:innen durch die Möglichkeit, an Forschungsprojekten teilzunehmen sowie durch die Teilnahme an Trainings und Fortbildungen.

Je  nach Studie möglicher Zugang zu Zusatzuntersuchungen, innovativen Verfahren/Methoden/Medikamenten etc.
Wie ist der zeitliche Umfang für die Teilnahme am Hausärztlichen Forschungspraxennetz NRW einzuschätzen?
Es werden zweimal jährlich Netztreffen angeboten, an denen Sie teilnehmen können. Darüber hinaus ist der zeitliche Umfang davon abhängig, an welchen Forschungsprojekten Sie teilnehmen möchten.
Wo und in welchem Umfang finden geplante Trainings und Fortbildungen statt?
  • Fortbildungen finden im Rahmen von Netztreffen zweimal im Jahr (nachmittags) statt.
  • Qualifizierungen werden künfitg auch online angeboten.
Wie kann ich Forschungsideen einbringen?
Über das jeweilige regionale Institut können Forschungsideen eingebracht werden, z.B. im Rahmen der Netztreffen oder über direkten Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen. In multidisziplinären Teams wird die Umsetzbarkeit geprüft.
Wo wird meine Arbeit im Hausärztlichen Forschungspraxennetz sichtbar?
Die Forschungsergebnisse werden auf den zweimal pro Jahr stattfindenden Netztreffen und über die gemeinsam genutzte Plattform kommuniziert. Außerdem werden die Ergebnisse je nach Projekt in Form von z.B. Publikationen und Kongressbeitragen veröffentlicht.
Darf ich die Anerkennung als Hausärztliche Forschungspraxis in meiner Praxis präsentieren?
Ja. Jede teilnehmende Praxis bekommt eine Bescheinigung, auf der auf Wunsch namentlich der teilnehmende Hausarzt, die teilnehmende Hausärztin und die/der teilnehmende MFA werden. Diese Bescheinigung darf in der Praxis aufgehängt werden.
Welche Arten von Daten werden von mir als Forschungspraxis angefragt? Wie ist der Datenschutz geregelt?
Es werden zunächst nur Kontaktdaten sowie soziodemographische Daten der Praxis, des Arztes/der Ärztin und des/der MFA erhoben.

Sowohl für die Infrastruktur des Hausärztlichen Forschungspraxennetzes NRW als auch für die jeweiligen Forschungsprojekte werden separate Datenschutzkonzepte vorgelegt.